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Themen und Angebote

  • "Schwarze Madonna" von Güchenbach - Wallfahrtswoche

    Schwarze Madonna von Güchenbach

    Unmittelbar nach dem Krieg kam die Pfarrei St. Josef Güchenbach in den Besitz eines religiös und künstlerisch wertvollen Kleinodes.

    Es ist das aus Holz geschnitzte getreue Abbild der berühmten Madonna von Altötting: Maria mit Krone, Zepter und dem Jesuskind auf dem Arm.

    Die Statue ist ein Geschenk von Monsignore Adalbert Vogl, damals Administrator und Stiftsdekan der Gnadenkapelle Altötting.

    Am Fest Maria Himmelfahrt 1945 wurde die Muttergottesstatue von Bischof Simon Konrad von Passau geweiht und dreimal an das Original angerührt. Daraufhin wurde sie zusammen mit einem Bild und einer Reliquie des Hl. Bruder Konrad Frau Elisabeth Friedrich aus Güchenbach, die während des Krieges in Altötting evakuiert war, übergeben und von dieser unter schwierigen, kriegsbedingten Umständen nach Riegelsberg gebracht, mit dem Wunsch, dass auch hier die Marienverehrung sich zu einer Wallfahrt entwickeln möge. Am 2. September 1945 wurde sie durch Kapuzinerpater Edgar aus Altötting unter großer Beteiligung der Bevölkerung feierlich aufgestellt.

    Von der Schatzkammer der Gnadenkapelle als auch von Angehörigen des Administrators Vogl wurden noch ein wertvoller Prachtmantel sowie eine reich geschmückte Krone und ein Zepter gestiftet, mit denen das Gnadenbild bei feierlichen Anlässen geschmückt wird.

    Am Fest Mariä Himmelfahrt 1946 nahm der Trierer Erzbischof Dr. Franz-Rudolf Bornewasser die feierliche Krönung des Gnadenbildes vor.

    Seither ist die katholische Pfarrkirche St. Josef in Riegelsberg Wallfahrtskirche.

    Daher findet in unserer Pfarrei jedes Jahr in der Woche vom 15. August, dem Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel, bis 22. August, dem Fest Maria Königin, eine Fest- und Wallfahrtswoche statt.

    Die Wallfahrtsmessen sind wie folgt:

    Zur Eröffnung der Wallfahrt am Hochfest Mariä Himmelfahrt und am darauffolgenden Sonntag jeweils um 10.00 Uhr, werktags immer um 09.30 Uhr.

    Nach dem Gottesdienst Gelegenheit zu Gespräch und Begegnung. Sonntag und Feiertag mit Mittagessen, werktags mit Frühstück.


    Die Gottesdienste der Wallfahrtswoche 2020 finden Sie auf dem youtube Kanal der Pfarreiengemeinschaft: pg_rgb_köl


    Die Gottesdienste der Wallfahrtswoche 2021 finden Sie auf dem youtube Kanal der Pfarrei St. Josef: www.youtube.com/StJosefRiegelsberg

    Bilder der Wallfahrtswoche 2021 finden Sie hier.

    Madonna und Trümmerfrau
    Weihbischof Robert Brahm eröffnet 75. Riegelsberger Marienwallfahrt
    Bericht


    Wallfahrtswoche 2022

    Maria - Mutter und Trösterin der Betrübten

    Bericht des Bistums über die Eröffnung durch Weihbischof Jörg Michael Peters,

    Hoffnung in die Welt tragen _

    Bilder und Eindrücke  der 76. Wallfahrtswoche 2022 _

  • Feier der Kindtaufe

     

    Informationen zum Sakrament der Taufe

     

    Taufe heißt: Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche und damit in die Pfarrgemeinde, in der die Familie ihren Wohnsitz hat. Die Tauffeier findet also in der Pfarrkirche statt, wo der Taufstein steht.

    Genereller Tauftag ist der Sonntag, der Tag des Herrn, der Tag der Auferstehung, Tag des neuen Lebens in Christus. Der Taufspender ist der Ortsordinarius (d.h. der Pfarrer) oder die vom Bischof für diese Pfarrei Beauftragten (Kaplan, Kooperator, Diakon).

    Ausnahmen sind möglich:

    • Bei einem auswärtigen Taufspender: nur nach Absprache und Einverständniserklärung des Ortsordinarius (Pfarrers)
    • Bei einer Tauffeier außerhalb der Gemeinde: Nur mit Einverständniserklärung des Ortsordinarius (Pfarrers)

     

    Pastorale Hinweise:

    Voraussetzung zur Taufe:

    Mindestens ein Elternteil soll Mitglied der röm. kath. Kirche sein.

    Wenn Eltern ihr Kind zur Taufe anmelden, setzt dies die Bereitschaft zur christlichen Erziehung des Kindes in der Kirche und in Gemeinschaft mit der Kirche voraus. Dazu gehört ein sakramentales Leben der Eltern.

     

    Taufvorbereitung:

    Wenn Sie beabsichtigen, ihrem Kind das Sakrament der Taufe spenden zu lassen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Hier finden die Anmeldung und Aufnahme der Taufe statt (Name / Straße / Ort / Tauftermin, usw.). Bringen Sie bitte zur Anmeldung das Stammbuch der Familie, die Geburtsurkunde des Kindes und Patenbescheinigungen (siehe unten: Das Patenamt) mit.

    Im Dienstgespräch der Hauptamtlichen wird geklärt, wer die jeweilige Tauffeier hält. (Weitergabe an Taufspender). Vor jeder Tauffeier findet ein Taufgespräch mit den Eltern und Paten des zu taufenden Kindes statt.

    Der Taufende (Pfarrer oder Diakon) vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Taufgespräch.

    Ziel eines Taufgespräches ist:

    • Erstkontakt mit den Eltern und Paten
    • Eltern, Familie und soziales Umfeld und religiöse Sozialisation kennen lernen
    • Motive für die Taufe kennen lernen
    • Sinn des Sakramentes verdeutlichen
    • Grundsätzlicher Ablauf der Feier der Kindtaufe und Gestaltungselemente (Texte, Lieder, Fürbitten) besprechen.

     

    Eintrag ins Familienstammbuch:

    Name des Kindes, Taufspender, Paten (siehe unten: Vorraussetzung für das Patenamt). Das Austragen oder Löschen von Paten nach der Taufe ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine Urkunde handelt.


    Der Ablauf der Tauffeier:

    vier Orte entsprechen der Gliederung (den vier Teilen) der Tauffeier


    Empfang, Begrüßung und Befragung der Eltern und Paten

            am Eingang der Kirche

    Wortgottesfeier

            in der Kirche (in den Bänken)

    Tauffeier (mit ausdeutenden Riten)

           am/um den Taufstein

    Abschluss: Vater Unser und Segen

           um den Altar stehend

     

    Das Patenamt:

    Das Patenamt ist ein kirchliches Amt.

    Im Codex des kanonischen Rechts der kath. Kirche steht im Kanon 872 – 877:

    Einem Täufling ist ein Pate zu geben; dessen Aufgabe es ist, das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt. Es sind nur ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen.

    Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

    • Er muss von den Eltern des Täuflings (oder wenn diese fehlen, vom Pfarrer bzw. Spender der Taufe) dazu bestimmt sein.
    • Er muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben (aus gerechtem Grund ist eine Ausnahme zulässig)
    • Er muss katholisch (getauft) und gefirmt sein sowie das heilige Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben, d.h.: Er muss die sog. Initiationssakramente der Kirche empfangen haben (und nach wie vor Mitglied in der katholischen Kirche – und darf nicht ausgetreten - sein); auch muss er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.
    • Er darf mit keiner rechtlich verhängten kanonischen Strafe behaftet sein.
    • Er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
    • Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.
    • Bei Austritt der Paten aus der Gemeinschaft der Kirche erlischt das Patenamt.

    Wenn in diesem Sinne kein Pate zugegen ist, hat der Taufspender dafür zu sorgen, dass wenigstens ein Zeuge zur Verfügung steht, durch den die Spendung der Taufe bewiesen werden kann.

    In das Taufbuch werden eingetragen: Name des Getauften, Taufspender, Eltern, Paten bzw. Zeuge (s.o.), Ort und Tag der Taufspendung; ebenso Tag und Ort der Geburt.

    Wir - die Verantwortlichen der kath. Kirchengemeinde St. Josef, St. Matthias und Herz Jesu - werden uns an diese Richtlinien halten und bitten Sie, liebe Eltern, bei der Auswahl der Paten diese rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben zu berücksichtigen und sich danach zu richten und zu halten. So werden unnötige und unliebsame Diskussionen und Auseinandersetzungen vermieden.

     

    Franz-Josef Werle, Pfarrer

  • Feier der Erstkommunion

  • Feier der Firmung

  • Feier der Trauung

    Allgemeiner Hinweis:

     

    Haben Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden, sollten Sie sich bald (möglichst 3 – 6 Monate vorher) mit dem Pfarramt der Gemeinde in Verbindung setzen, in der einer von Ihnen wohnt. Im Gespräch mit dem Seelsorger können die zwei wichtigsten Termine festgelegt werden: Der Hochzeitstermin und der Zeitpunkt für das Traugespräch. Unbedingt soll diese Rücksprache vor der endgültigen Festlegung des Hochzeitstermins erfolgen, um z. B. Terminüberschneidungen zu vermeiden. Möglicherweise sind auch noch Fragen zu erörtern, deren Klärung Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist.

     

     

    Hilfe zur Gestaltung ihres Trauungsgottesdienstes

    Gott ist die Liebe. Er hat die Menschen aus Liebe erschaffen und zur Liebe berufen. Als Mann und Frau erschaffen, hat er sie in der Ehe zu einer innigen Gemeinschaft des Lebens und der gegenseitigen Liebe berufen, sodass sie „nicht mehr zwei, sondern eins“ sind (Mt 19, 6). Gott segnete sie und sprach zu ihnen: „Seid fruchtbar, und vermehrt euch“ (Gen 1, 28). Die eheliche Vereinigung von Mann und Frau, die durch den Schöpfer grundgelegt und mit eigenen Gesetzen ausgestattet wurde, ist von Natur aus auf die Gemeinschaft und das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet. Nach dem ursprünglichen Plan Gottes ist die eheliche Vereinigung unauflöslich, wie Jesus Christus bestätigt; „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mk 10, 9). Vor allem durch die Lehren des Alten Testamentes hilft Gott seinem Volk, nach und nach das Bewusstsein der Einheit und der Unauflöslichkeit der Ehe zu entwickeln. Der Ehebund Gottes mit Israel ist Vorbereitung und Vorzeichen des Neuen Bundes, den Jesus Christus, der Sohn Gottes, mit seiner Braut, der Kirche, geschlossen hat. Jesus Christus stellt die von Gott gewollte anfängliche Ordnung wieder her. Darüber hinaus gibt er die Gnade, die Ehe in der neuen Würde eines Sakramentes zu leben, nämlich als Zeichen seiner bräutlichen Liebe zur Kirche: „Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt hat“ (Eph 5, 25). Da die Ehe die Gatten in einen öffentlichen Lebensstand innerhalb der Kirche stellt, geschieht die Trauung öffentlich vor dem Priester (oder dem dazu bevollmächtigten Zeugen der Kirche) und den anderen Zeugen. Der Ehekonsens ist der von einem Mann und einer Frau ausgedrückte Wille, sich einander endgültig hinzugeben, um in einem treuen, fruchtbaren Bund der Liebe zu leben. Die Ehe kommt durch den Konsens zustande, der deshalb unerlässlich und unersetzlich ist. Damit die Ehe gültig ist, muss der Konsens die wahre Ehe zum Gegenstand haben und ein bewusster und freier menschlicher Akt sein, der nicht auf Zwang oder Gewalt beruht. Das Sakrament der Ehe schafft zwischen den Ehegatten ein Band, das lebenslang und ausschließlich ist. Gott selbst besiegelt den Konsens der Brautleute. Darum kann die zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst werden. Außerdem verleiht das Sakrament den Brautleuten die notwendige Gnade zur Erlangung der Heiligkeit im Eheleben und zur verantwortungsvollen Annahme und Erziehung der Kinder.

     

     

    Ablauf der Trauungsfeier

     

    1. Eröffnung (am Kircheneingang)

    Empfang des Brautpaares
    Einzug in die Kirche (Orgel, dann Lied)
    Begrüßung
    Kyrie-Rufe (beten oder singen)
    Gebet

     

    2. Wortgottesdienst

    1. Lesung (bitte suchen Sie eine Lesung aus)
    Gesang/Musik
    Evangelium (bitte suchen Sie ein Evangelium aus)
    Ansprache/Predigt

     

    3. Trauung

    Befragung der Brautleute
    Segnung der Ringe
    Vermählung
    Bestätigung der Vermählung
    Feierliche Trauungssegen
    Musik/Solo-Gesang
    Fürbitten (bitte suchen Sie Fürbitten aus)
     

    4. Eucharistiefeier

    Gabenbereitung (Lied)
    Sanctus-Lied
    Hochgebet
    Gebet des Herrn (Vater unser)
    Kommunion
    (Danklied)

     

    oder

     

    4. Dank

    Gebet des Herrn (Vater unser)
    Danklied

     

    5. Abschluss

    Schlussgebet
    Segen und Entlassung
    Lied zum Auszug
    anschl. Orgelspiel

  • Feier der Versöhnung

    Beichtgelegenheit

    &

    Beichtgespräch

     

    Beichte, das vergessene Sakrament?

    ...so kommt es uns heute fast vor. Nur wenige Menschen machen heutzutage Gebrauch vom Sakrament der Versöhnung. Dennoch zählt es zu den sieben Sakramenten unserer Kirche und steht jedem Getaufen offen. Es sind nicht nur die schweren Sünden, die man Beichten muss. Es ist gut ab und an das Leben in den Blick zu nehmen, und dann auch Fehler, schlechte Gewohnheiten oder Sünden (in Gedanken, Worten und Werken) zu bereuen und im Sakrament der Versöhnung zu bekennen.

     

    Irren und Fehler machen ist menschlich

    Mit Fehlern, Schuld und Sünde konfrontiert zu werden, zählt nicht zu den schönen Dingen des Lebens. Vielleicht werden da unsere Schwächen sichtbar oder wir müssen uns selbst einen Mangel eingestehen. Die Erfahrungen Fehler zu machen, schuldig zu werden oder manchmal zu versagen kennen wir aber all zu gut. Das Sakrament der Versöhnung (Beichte) ist DIE Gelegenheit, Gott um Vergebung zu bitten. Der Priester sagt dem Beichtenden die Liebe und Versöhnung Gottes zu. Das Sakrament gibt uns von Gott her eine Art Antwort auf das Dilemma unserer Schwächen und Problem: Vergebung, Verzeihung und Erlösung.

     

    Gottes Gerechtigkeit statt Selbstgerechtigkeit

    Vielleicht haben wir es in unserer Zeit verlernt, zu unseren Schwächen zu stehen. Ausreden finden wir schell. Den Splitter im Auge des Anderen erkennen wir sofort, auch wenn wir den Balken im eigenen Auge nicht sehen (Vgl. Matthäus 7, 3). Statt Verantwortung zu übernehmen reden wir die Dinge schnell klein und kehren sie eventuell sogar unter den Teppich. Damit setzen wir unsere Maßstäbe über Gottes Gebote. Wir pflegen unsere Selbstgerechtigkeit anstatt uns von Gottes gerecht machender Liebe beschenken zu lassen. So schreibt der Apostel Paulus an die Römer: „Alle haben gesündigt und die Herrlichkeit Gottes verloren. Ohne es verdient zu haben, werden sie gerecht, dank seiner (Gottes) Gnade, durch die Erlösung in Christus Jesus“ (Römerbrief 3, 23-24).

     

    Vom Tod zum Leben

    Wenn wir auf den Anfang der Bibel schauen, sehen wir schon bei Adam und Eva, dass die Sünde schwere Folgen hat: Die Vertreibung aus dem Paradies, der Verlust der Gemeinschaft mit Gott, und schließlich den Tod. Christus hat uns durch seinen Erlösertod am Kreuz und seine Auferstehung wieder zum Leben geführt. Das dürfen wir uns auch persönlich im Bußsakrament zusagen lassen.

     

    Wo kann ich Beichten?

    Vor den großen Feiertagen bieten wir regelmäßig Zeiten für die Beichte und das Beichtgespräch an. Vor der Erstkommunion werden auch die Kinder auf das Sakrament der Beichte vorbereitet und empfangen dieses.
    Darüber hinaus können Sie gerne einen Termin für die Beichte oder ein Beichtgespräch mit einem Priester vereinbaren. Sprechen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

     

    Beichten, wie geht das?

    Das wichtigste an der Beichte ist eine gute Vorbereitung. Dies kann mit einer Gewissenserforschung geschehen wie sie zum Beispiel im neuen Gotteslob (Nr. 598 + 599) zu finden ist.
    Auch der Ritus, bzw. der Ablauf der Beichte ist im Gotteslob beschrieben (Nr. 593 + 594). Gerne können Sie aber auch den Priester darauf ansprechen, er hilft ihnen gerne weiter.

  • Krankenkommunion - Hausbesuche

    Begleitung in Alter oder Krankheit

     

    In unserer Pfarreiengemeinschaft gibt es Menschen, die wegen ihres Alters oder aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Feier der Eucharistie teilnehmen können.

    Manche würden - gerade in der Situation der Krankheit - gerne wieder einmal die Krankenkommunion empfangen um so Stärkung und Ermutigung zu erfahren durch die Kraft des Gebetes und den Empfang der Heiligen Kommunion.

    Wer die Hauskommunion empfangen möchte, kann sich im Pfarrbüro melden.

    Die Krankenkommunion wird in der Regel jeweils am 1. Freitag im Monat ab 08.00 Uhr zu den Kranken gebracht. (Termine stehen im Pfarrbrief.)

    Hierzu kann man sich jederzeit an das Pfarrbüro wenden, um sich in die entsprechende Liste eintragen zu lassen.

    Rufen Sie bitte im Pfarrbüro an, wenn Sie oder Ihre Angehörigen die Krankenkommunion wünschen:

    • Tel. 06806-994 930

     

    Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung!

    Wir sind dankbar, wenn wir diesen Dienst an den Alten und Kranken tun dürfen!

  • Sterben, Tod & Beerdigung

    Beistand auf dem letzten Weg

    Wenn Sie einen Angehörigen oder einen lieben Menschen verloren haben, können Sie sich im Pfarrhaus melden. Gerne sind unsere Seelsorger bereit, zu Ihnen zu kommen, mit Ihnen zu beten und Ihnen beizustehen. Falls Sie niemand persönlich erreichen hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Wir melden uns, sobald es uns möglich ist. Wenn Sie sich an einen Bestatter gewandt haben, setzt sich dieser mit uns in Verbindung, um alles Nötige zu klären.

    Hier finden Sie einige Informationen, die Ihnen bei einem Sterbefall hilfreich seine können. Natürlich kann es gerade in tragischen Situationen von Tod und Trauer nach Möglichkeit auch andere Regelungen geben.

     

    Bei einer Erdbestattung…

    …findet etwa am dritten Tag nachmittags um 14 Uhr eine Eucharistiefeier (das Sterbeamt) in der Kirche statt, und danach ist dann in der Leichenhalle des Friedhofs die Verabschiedung (Einsegnung) mit der anschließenden Erdbestattung auf dem Friedhof. Die Eucharistiefeier ist die Feier des Todes und der Auferstehung (des Herrn) und somit auch die eigentliche katholische Trauerfeier.

     

    Bei einer Feuerbestattung…

    …ist ein Sterbeamt am dritten Tag mit anschließender Verabschiedung in der Friedhofshalle möglich; die Urnenbeisetzung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Kreis ohne einen Geistlichen. Häufig wird jedoch mit dem Sterbeamt gewartet, bis die Urne aus dem Krematorium zurück ist. Dann werden Sterbeamt, Einsegnung und Urnenbestattung ebenfalls an einem Nachmittag gefeiert.

     

    Falls kein eigenes Sterbeamt gewünscht wird, …

    …kann vor der Bestattung ein Wortgottesdienst in der Kirche oder in der Friedhofshalle gefeiert werden. Die Uhrzeit für diese Form sollte normalerweise nicht zur „Sterbeamtszeit“ (14 Uhr) sein. Das Sterbeamt kann auch im Rahmen einer Eucharistiefeier am Sonntag oder Werktag gefeiert werden.

     

    Die Verbindung zum Verstorbenen…

    …kann dadurch zum Ausdruck kommen, dass der Sarg (ggf. auch die Urne) in der Kirche aufgebahrt wird. So wird die Gemeinschaft mit den Verstorbenen bei der Feier des Gottesdienstes auch über das gesprochene Wort deutlich.

     

    Gerne beten wir mit ihnen…

    … am Vorabend der Beerdigung ein Rosenkranz- oder Totengebet in der Kirche. Es ist guter Brauch, in der Zeit zwischen Tod und Beerdigung in besonderer Weise für den/die Verstorbene zu beten. Das Gebet ist ein Zeichen der Anteilnahme der Gemeinde und kann Trost und Stärke geben.

     

    Einmal im Monat feiern wir Eucharistie als Sterbeamt im Gedenken aller im letzten Monat Verstorbenen.

     

    An Allerseelen feiern wir Eucharistie mit Totengedenken aller Verstorbenen des letzten Jahres.

    In einem eigenen Gedenkgottesdienst (Eucharistiefeier) können Sie in der Gemeinschaft der anderen betroffenen Angehörigen und Familien und der ganzen Pfarrgemeinde Ihre Trauer teilen und sich durch das Wort des Glaubens und der Verheißung und im Gebet trösten lassen und neue Kraft schöpfen.

    Die Verstorbenen werden mit Namen, Alter und Todestag genannt. Der Name bedeutet: Gott kennt uns und spricht: „Ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein. Ich habe dich erlöst.“ Für die Verstorbenen werden Kerzen an der Osterkerze angezündet. Die Kerze soll ein Zeichen des Lichtblickes im Dunkel der Trauer und des Schmerzes sein und zugleich ein Symbol der Auferstehung („…und das ewige Licht leuchte ihnen,“) und damit ein Hoffnungszeichen.

     

    Was kostet die Beerdigung?

    Für jeden Sterbefall erheben wir (meist über den Bestatter) eine Gebühr von 25,00 €. Damit ist die Gebühr für das Sterbeamt, die Beisetzung auf dem Friedhof, das monatliche Totengedenken, das 2. Sterbeamt (30er-Amt, 4-Wochen-Messe) und für das 1. Jahrgedächtnis abgedeckt.

     

    Was muss vor der Beerdigung erledigt werden?

    Wir versuchen die Terminabsprache für den Trauergottesdienst und die Beerdigung so schnell es geht zu klären. Der Seelsorger, der die Beerdigung übernimmt, meldet sich bei den Angehörigen (Kontaktperson) um ein Kondolenzgespräch zu vereinbaren. Im Kondolenzgespräch können alle Fragen zur Gestaltung der Feier besprochen werden.

     

    Was muss nach der Beerdigung erledigt werden?

    Für das 2. Sterbeamt können Sie einen Termin über das Pfarrbüro vereinbaren. Gleiches gilt für das 1. Jahrgedächtnis.

     

    Wo finde ich Hilfe in der Trauer?

    Auch nach der Beerdigung stehen wir Ihnen in der Trauer zur Seite. Sie können dazu gerne einen Termin für ein Trauergespräch mit einem Seelsorger vereinbaren. Gerne geben wir Ihnen auch Hilfe bei der Suche nach einer Trauerbegleitung. In unserem Dekanat gibt es das Lebenskaffee für Menschen in Trauer und verschiedene andere Angebote. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wenn Sie möchten.